Code of Conduct

Version: 1.0

Gültig ab: 2010/04

BERNT GmbH hat sich weltweit nachhaltig profitables Wachstum und gesellschaftliche Verantwortung zum Ziel gesetzt. Die proaktive Umsetzung und Einhaltung entlang nachfolgender ökosozialer Punkte ist uns wichtig. Deshalb fordern wir diese auch im Rahmen des Code of Conduct von all unseren Stakeholdern – den Geschäftspartnern, Lieferanten, Händlern und Mitarbeitern, welche im Folgenden kurz Partner genannt werden.

1. Menschenrechte

1.1. Verbot von Kinderarbeit

In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Partner sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen.

1.2. Freie Wahl der Beschäftigung

Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Mitarbeiter müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.

1.3. Diskriminierungsverbot

Die Diskriminierung von Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt für Benachteiligung beispielsweise aufgrund Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, Gewerkschaftszugehörigkeit, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung.

1.4. Vereinigungsfreiheit

Mitarbeiter müssen offen mit der Unternehmensleitung über die Arbeitsbedingungen kommunizieren können, ohne Repressalien, in welcher Form auch immer, befürchten zu müssen. Sie müssen das Recht haben, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und sich in eine solche wählen zu lassen.

1.5. Gesundheit und Sicherheit

Der Partner gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

2. Umweltstandards

2.1. Umweltverantwortung

Die Partner verfahren hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip, ergreifen Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung und fördern die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien.

2.2. Umweltfreundliche Produktion

In allen Phasen der Produktion gewährleistet der Partner einen angemessenen Umweltschutz. Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren.

2.3. Umweltfreundliche Produkte

Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte erfüllen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoff-Management einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.

3. Business-Ethik

3.1. Korruptionsbekämpfung

Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten und kann mittels der Integrity Line unter www.fahrzeugbaubernt.de anonym gemeldet werden.

3.2. Geschenke, Bewirtungen, Einladungen

Unser Geschäft und unser Auftreten im Wettbewerb basieren auf Qualität und Kompetenz. Mitarbeiter dürfen nicht durch die Entgegennahme von Gefälligkeiten beeinflusst werden; ebenso ist es ihnen nicht erlaubt, andere durch Gefälligkeiten zu beeinflussen. Mitarbeiter dürfen nur Bewirtungen in üblichem Rahmen und symbolische, den Umständen angemessene Geschenke annehmen. Bei Zweifeln holt der Mitarbeiter den Rat bzw. die Zustimmung der jeweiligen Geschäftsführung ein. Kein Mitarbeiter darf von Dritten Geschenke folgender Art akzeptieren oder sie Dritten anbieten, ungeachtet vom Wert des Geschenks: Geld, Darlehen, Provisionen oder ähnliche Vorteile in Geldform.

4. Information / Kommunikation

Die Partner kommunizieren diesen Code of Conduct in angemessener Art und Weise auch innerhalb ihrer Einrichtung sowie in ihren internationalen Einrichtungen. Zudem ist der Inhalt des Code of Conduct auf der Homepage www.fahrzeugbaubernt.de und im BERNT Lieferanten Portal abrufbar.